| TSV 1909 Affalterbach e.V. |
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Der Schwimmkurs/ Die Trainingsgruppe dient nicht nur dem Erlernen des Schwimmens, sondern auch der Wassergewöhnung und der sicheren Bewältigung des Elements Wasser. Darüber hinaus werden ein verantwortungsvoller Umgang im Schwimmbad sowie Freude an Bewegung und die körperliche Fitness gefördert.
Die in der Anmeldebestätigung angegebenen Kurszeiten sind unverbindlich und können in seltenen Ausnahmefällen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse angepasst werden. Sollten Sie einen Kurstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine kurze Mitteilung möglichst bis spätestens in der Vorwoche. Nicht wahrgenommene Kurseinheiten können weder nachgeholt noch erstattet werden. Die Aufsichtspflicht sowie der Versicherungsschutz bestehen ausschließlich während der Kurszeit in der Schwimmhalle (in der Regel 45 Minuten). Vor Beginn und nach Ende des Kurses liegt die Verantwortung für die Teilnehmenden selbst bzw. bei minderjährigen Teilnehmenden bei den Eltern oder den personensorgeberechtigten Personen. Umkleidebereich: Aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes sowie entsprechend dem Schutzkonzept des TSV 1909 Affalterbach e.V. haben Eltern und Begleitpersonen grundsätzlich keinen Zutritt zu den Umkleidebereichen. Wir bitten um Verständnis und Unterstützung bei der Umsetzung dieser Regelung (Ausnahme: Kurs Wassergewöhnung). Badebekleidung: Für eine sichere und uneingeschränkte Durchführung des Schwimmunterrichts ist geeignete Badebekleidung erforderlich. Neoprenanzüge, Badeshorts sowie Bikinis sind während des Schwimmkurses nicht zulässig. Wir empfehlen eng anliegende Badebekleidung (Badeanzug bzw. Badehose). Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten ist das Anfertigen von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Kurses grundsätzlich nicht gestattet. Fotos für den privaten Gebrauch dürfen ausschließlich nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung der vor Ort verantwortlichen Kursleitung aufgenommen werden. Mit der Mitgliedschaft/ Registrierung bestätigen die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen oder schwerwiegenden Erkrankungen vorliegen, die einer Teilnahme am Schwimmkurs/ Trainingsgruppe entgegenstehen. Hierzu zählen beispielsweise Organschäden, Epilepsie, Paukenröhrchen oder andere Erkrankungen, die das sichere Schwimmen oder den Aufenthalt im Wasser beeinträchtigen könnten. Bestehen gesundheitliche Besonderheiten, sind diese vor Kurs-/ Trainingsbeginn dem Übungsleiter mitzuteilen. Stand: August 2026 | ||||||
Geschäftsstelle |
ÖffnungszeitenDienstag 16:00-19:00 Uhr
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